Abbieger

Abbieger geben an, ob an einem Knoten abgebogen werden darf und welcher Zeitzuschlag für IV-Verkehrssysteme berücksichtigt werden muss.

  • Für den IV können je Abbieger Abbiegezeitzuschlag und Kapazität festgelegt werden, die den Einfluss der Kreuzung auf die Leistungsfähigkeit des Netzes beschreiben. Abbiegerattribute werden für IV-Verkehrssysteme bei der Umlegung berücksichtigt.
  • Abbiegeverbote für ÖV-Verkehrssysteme werden bei der Konstruktion der Linienroute und bei der verkehrssystemfeinen ÖV-Umlegung berücksichtigt.
  • Abbieger, die einen Fahrtrichtungswechsel darstellen, spielen im ÖV bei der Umlaufbildung eine Rolle.

Visum erzeugt beim Einfügen einer Strecke alle theoretisch möglichen Abbieger an beiden Knoten der Strecke und verwendet dafür die Standardwerte aus benutzerdefinierten Abbiegerstandards.

So gibt es beispielsweise an einer vierarmigen Kreuzung insgesamt 16 Abbieger (4 Rechtsabbieger, 4 Geradeausfahrer, 4 Linksabbieger und 4 U-Turns).

Jeder Abbieger wird durch folgende Elemente beschrieben:

  • Liste der zugelassenen/gesperrten Verkehrssysteme
  • IV-Kapazität
  • IV-Zeitzuschlag
  • Ist Fahrtrichtungswechsel

Für jeden Abbieger müssen die Verkehrssysteme festgelegt werden, die diesen Abbieger benutzen dürfen. Ein Abbieger unterscheidet zugelassene und gesperrte Verkehrssysteme.

Zulässige ÖV-Verkehrssysteme

Der Abbieger darf bei der Konstruktion der Linienroute benutzt werden.

Zulässige IV-Verkehrssysteme

Der Abbieger darf bei der Umlegung unter Berücksichtigung der IV-Kapazität und des IV-Zeitzuschlags benutzt werden.

Gesperrte Verkehrssysteme

Abbiegeverbot

Standardmäßig gilt beim Einfügen eines neuen Abbiegers Folgendes:

  • Alle Abbieger sind für alle Verkehrssysteme geöffnet, die sowohl für die Von-Strecke als auch für die Nach-Strecke zugelassen sind. Dies gilt auch für U-Turns.
  • Eine Ausnahme bilden die Verkehrssysteme vom Typ ÖVFuß: Diese werden nicht automatisch in das Verkehrssystem-Set von Abbiegern aufgenommen.