Ermittlung der Wegekosten
Im folgenden Abschnitt wird die Berechnung der Fahrzeiten als Teil der Wegekosten beschrieben. Der allgemein gebräuchliche Begriff Wegekosten wird hier als Synonym für den Widerstand verwendet. Wegekosten werden in der Routensuche und beim Verteilen der Nachfrage (Belastungsausgleich) verwendet.
Die Fahrzeiten werden über das in den Umlegungsparametern definierte Fahrzeitenintervall gemittelt. Die Zuordnung der Fahrzeiten bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem ein Fahrzeug in das Netzobjekt einfährt. Aus den Werten wird eine Fahrzeitfunktion definiert, bei der die gemittelten Fahrzeiten einer Stützstelle in der Mitte des Intervalls zugeordnet werden. In Abbildung 142 sind die ermittelten Fahrzeiten als tAkt für jedes Fahrzeitenintervall dargestellt. Zwischen den Werten wird linear interpoliert (FIFO tAkt) und man erhält die durchschnittlichen Fahrzeiten zu jedem Zeitpunkt des Umlegungszeitraums. Für die erste Hälfte des ersten Fahrzeitintervalls wird der Wert der ersten Stützstelle verwendet, nach der Hälfte des letzten Fahrzeitintervalls wird der Wert der letzten Stützstelle angenommen.
Abbildung 142: Ermittlung der Fahrzeiten über den Umlegungszeitraum
Die Fahrzeiten auf Strecken werden getrennt nach Verkehrssystem und Abbiegerrichtung am Ende der Strecke ermittelt. Auf diese Weise wird beispielsweise berücksichtigt, dass Linksabbieger bei separatem Linksabbiegerfahrstreifen (bei Rechtsverkehr) oft längere Wartezeiten als Geradeausabbieger haben.
Liegt in einem Fahrzeitenintervall kein gemessener Wert vor, so wird die Fahrzeit wie folgt ermittelt:
max(Fahrzeit aus dem letzten Fahrzeitintervall - Fahrzeitenintervalldauer, t0)
Damit wird die Einhaltung der FIFO-Regel sichergestellt, d.h. die Fahrzeit verringert sich nicht dadurch, dass ein Fahrzeug wartet oder Umwege fährt. In Abbildung 142 ist dies für die Stützstelle zum Zeitpunkt 17,5 dargestellt.