Kenngrößen der Zeitintervalle

Bei der taktfeinen bzw. fahrplanfeinen Umlegung können neben den Kenngrößen für den Umlegungszeitraum auch Kenngrößen für Analysezeitintervalle berechnet werden. Dabei werden Analysezeitintervalle berücksichtigt, die sich mit dem Umlegungszeitraum überlappen.

Maßgeblich für die Zuordnung zu einem Zeitintervall ist die Nachfrage im Zeitintervall. Die Suche von Verbindungen wird für den gesamten Umlegungszeitraum und für den Nachlauf gemeinsam durchgeführt. Die Wahl wird je Nachfrageintervall berechnet, dort gehen also nicht die Analysezeitintervalle (AZI) ein, sondern die durch die Nachfrage-Ganglinie definierten Intervalle. Das bedeutet, dass für die Kenngröße eines Analysezeitintervalls auch Verbindungen außerhalb des Zeitintervalls berücksichtigt werden, wenn sie von der Nachfrage des Zeitintervalls benutzt werden. Die Kenngröße je Analyseintervall wird aus den Anteilen der Nachfrageintervallen berechnet.

Beispiel: Ein Analyseintervall wird von 8:00 bis 11:00 definiert. Es gibt zwei Nachfrageintervalle von 7:00-10:00 und von 10:00-12:00. Die Kenngrößen ergeben sich zu 2/3 aus dem ersten Nachfrageintervall und zu 1/3 aus dem Zweiten.

Die Kenngröße wird mit dem Wert für „keine Verbindung gefunden“ belegt, wenn im gesamten Umlegungszeitraum kein Weg gefunden wurde. Wird eine Verbindung außerhalb eines Nachfrageintervalls verwendet, so ist das durch die Kenngröße „Anpassungszeit“ ersichtlich.

Neben den Einschränkungen der Kenngrößenberechnung, die in Tabelle 170 genannt sind, werden die Kenngrößen Diskomfort und Bedienungshäufigkeit nicht für Zeitintervalle berechnet.