Lärmberechnung nach RLS-19

Das Verfahren ermittelt die Emissionen des längenbezogenen Schallleistungspegels einer Quelllinie pro Fahrtrichtung. Visum berücksichtigt für die Berechnung von Lw‘ in Dezibel folgende Schritte.

  • Die Berechnung des längenbezogenen Schallleistungspegels einer Quelllinie nach Gleichung (4), RLS-19 wurde angepasst, um die optionale Berücksichtigung der Motorräder zu unterstützen:

wobei:

M

maßgebende stündliche Verkehrsstärke (Kfz/h)

P1

maßgebender LKW-Anteil in Prozent am Gesamtverkehr für LKW und Busse

P2

maßgebender LKW-Anteil in Prozent am Gesamtverkehr für LKW mit Anhänger und Sattel KFZ

P3

maßgebender Motorrad-Anteil in Prozent am Gesamtverkehr

V

maßgebende Geschwindigkeit je Fahrzeuggruppe

LW,FzG(vFzG)

Schallleistungspegel für Fahrzeuge

Der Schallleistungspegel für Fahrzeuge einer Fahrzeuggruppe wird ermittelt durch den Grundwert addiert mit den folgenden Korrekturwerten:

  • Korrekturfaktor DStrO für unterschiedliche Straßenoberflächen nach Tabelle 4a und 4b, RLS‑19.
  • Längsneigungskorrektur aus der Steigung der Strecke
  • Knotenpunktkorrektur an signalisierten Knotenpunkten und Kreisverkehren aufgrund von Anfahren und Abbremsen
  • Mehrfachreflexionszuschlag aus den Streckenparameternhundw, wenn diese angegeben sind

Als Endergebnis wird für jede Fahrtrichtung der Schallleistungspegel berechnet. Ein Querschnittswert ist nicht verfügbar.

Hinweis: Das Verfahren unterstützt Sie bei der Berechnung des Schallleistungspegels, also der Emissionen. Die Streckeneinteilung hat auf die Ergebnisse des Schallleistungspegels Einfluß. Der Beurteilungspegel basiert auf einem einzelnen Immissionsort. Bitte wählen Sie daher die Streckeneinteilung unter Berücksichtigung der Angaben in der Richtlinie.