Fahrpreisermittlung

Grundsätzlich ist der Gesamtpreis einer ÖV-Verbindung gleich der Summe der Preise für die einzelnen Tarifsysteme, die auf diesem Weg vorkommen. Nur durch Umstiegsfahrpreise können auch Wechselwirkungen berücksichtigt werden (Verkehrssystem-spezifische Zuschläge).

Hinweis: Bestehen zwischen Fahrten Durchbindungen, wird der Übergang zwischen den Fahrten in der ÖV-Umlegung nicht als Umstieg gezählt, für die Fahrpreisberechnung wird jedoch von separaten Teilwegen ausgegangen und die entsprechenden Tarifregeln und Umstiegsfahrpreise werden angewendet.

Entscheidend ist die Formulierung „die auf diesem Weg vorkommen”. Falls das Tarifsystem je Teilweg eindeutig ist, also jede benutzte Linie (bzw. die benutzten ÖV-Zusatz-Verkehrssysteme) zu genau einem Tarifsystem gehören, zerfällt die Fahrpreisberechnung in gegeneinander abgegrenzte Blöcke und die Berechnung innerhalb eines Blocks verläuft wie bereits beschrieben (Wahl der Fahrkarte in einem Tarifsystem).

Dies ist auch im obigen Beispiel zum „Fahrpreis-Bezug“ der Fall, denn der Fahrpreis für die Zug-Linie ist dort gänzlich unabhängig von der Berechnung des Fahrpreises für die übrigen drei Teilwege (Beispiel: Tarifsystem-Eigenschaft „Fahrpreis-Bezug“). In solch einer einfachen Situation gibt es im Schritt 1 des Algorithmus zur Fahrpreisberechnung (Algorithmus zur Fahrpreisermittlung) nur eine einzige mögliche Tarifsystem-Kombination.

Der allgemeine Fall mehrerer möglicher Tarifsysteme je Teilweg erfordert jedoch eine Erweiterung der bisher beschriebenen Modellierung.