Hinweise zur Definition und Verwendung von Emissionsfaktoren
Neben den system-basierten COPERT-Fahrzeugschichten können auch benutzerdefinierte Fahrzeugschichten definiert werden. Für beide Typen von Fahrzeugschichten gelten dieselben Regeln für die Verwendung der Emissionsfaktoren in der Berechnung. Nachfolgend finden Sie Hinweise, die insbesondere auch bei der Eingabe von Emissionsfaktoren für benutzerdefinierte Fahrzeugschichten zu beachten sind:
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Die COPERT-Kategorie bestimmt, in welcher Granularität die Emissionsfaktoren vorliegen müssen. Für die Kategorien Personenkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und L-Kategorie sind Emissionsfaktoren pro Geschwindigkeitsklasse erforderlich, für die Kategorien Schwerlast-Lkw und Busse pro Geschwindigkeitsklasse und Steigung.
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Der Eintrag für den Kraftstoff wird zur Berechnung spezifischer Verbräuche (Diesel, Benzin, Elektrisch) verwendet. Ist der Kraftstoff nicht eindeutig (z.B. LPG BiFuel, FlexiFuel Vehicle), so wird die Fahrzeugschicht bei der Ermittlung dieser Verbrauchswerte nicht berücksichtigt. Die Berechnung des Kraftstoffverbrauchs in MJ ist davon nicht betroffen.
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Liegen Emissionsfaktoren nicht für alle Steigungen vor, für die sie angefordert werden, so wird mit einem Emissionsfaktor einer benachbarten Steigungsklasse gerechnet, sollte dieser vorliegen.
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Damit benutzerdefinierte Fahrzeugschichten in die Berechnung korrekt eingehen, sind Emissionsfaktoren für alle Schadstoffe zu definieren, die berechnet werden sollen.
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Wird ein Emissionsfaktor angefordert, der nicht definiert ist (d.h. das entsprechende Attribut ist leer), so wird mit Null gerechnet.
Bitte beachten Sie auch die Meldungen nach Durchführung der Emissionsberechnung nach COPERT.