Voraussetzungen und Anforderungen für die Methode Schalterauswahl

  • Hauptunterschied zwischen Fußgänger-Teilroutenentscheidungen mit der Methode Schalterauswahl und anderen Fußgänger-Teilroutenentscheidungen:

Damit der Fußgänger die Fußgänger-Teilroute wahrnehmen kann, muss ein Zwischenpunkt seiner ursprünglichen Fußgängerroute auf der Fläche positioniert sein, auf der die Fußgänger-Teilroutenentscheidung liegt. Damit wird diese Fläche zur Entscheidungsfläche. Das Attribut Warteschlange dieser Fläche muss dabei nicht ausgewählt sein (Attribute von Flächen).

Fußgänger mit einer Fußgängerroute ohne Zwischenpunkt auf der Entscheidungsfläche, sind von der Fußgänger-Teilroutenentscheidung nicht betroffen. Diese Fußgänger gehen nicht zu einem der Schalter.

  • Wenn Fußgänger zu Schaltern gehen sollen, muss jede der Fußgänger-Teilrouten mindestens einen Zwischenpunkt auf einer Fläche haben, deren Attribut Warteschlange ausgewählt ist (Warteschlangenfläche). Damit kann sich auf dieser Fläche eine Warteschlange bilden.
  • Für eine zentrale Warteschlange muss die Fußgänger-Teilroutenentscheidung auf einer Warteschlangenfläche liegen.
  • Wenn Schalter sofort zugewiesen werden sollen, darf die Fußgänger-Teilroutenentscheidung nicht auf den Warteschlangenflächen an den Schaltern liegen.
  • Jeder Warteschlangenfläche im Verlauf der Fußgänger-Teilrouten muss mit dem Attribut Zeitverteilung eine Wartezeitverteilung zugeordnet sein (Attribute von Flächen).